Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung: „Wir können Kunst“
Starke erste Runde 2023 mit fast 200 Projektanträgen
Ein neuer Rekord leitet die dritte Runde von „Kultur macht stark“ beim BBK ein: Aus dem ganzen Bundesgebiet haben uns in der ersten Ausschreibung der dritten Förderphase von „Kultur macht stark“ 196 Projektanträge erreicht. 54 Anträge für sog. „kleine kunstpakete“, die schon in den Oster- oder Pfingstferien starten sollen, wurden an die Jury für die Sitzung am 20. März gesandt. Weitere 119 Anträge betreffen u. a. auch „Große Kunstpakete“, die zu einem späteren Zeitpunkt beginnen werden.
mehr unter https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/wir-koennen-kunst-kultur-macht-stark
In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Eine Befassung mit unterschiedlichen inhaltlichen zielgruppengerechten Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum der Teilnehmer*innen ist wünschenswert.
Grundlagen der Förderung
Die Projekte richten sich auf Basis der Förderrichtlinie des BMBF an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:
- soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
- finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen),
- bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Die Maßnahmen werden von Bündnissen für Bildung, d. h. lokalen Kooperationen von wenigstens drei Partnereinrichtungen, durchgeführt. Dies können z. B. Kunst- und Kulturvereine, Mehrgenerationenhäuser, Träger der Jugendhilfe, Schul- bzw. Kita-Fördervereine, Bürgerzentren, Jugendkunstschulen, Stiftungen, Sozial- bzw. Wohlfahrtsverbände, Quartiersmanagements, Asylvereine, soziokulturelle Zentren und Kirchengemeinden sein.
Formale Bildungsorte und kommunale Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt, können sich aber als Bündnispartner am Projekt beteiligen. Einzelpersonen oder Personengruppen können ebenfalls keine Anträge stellen und auch nicht als Bündnispartner fungieren. Jeder Bündnispartner bringt seine Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen in das Bündnis ein. Dabei kann es sich um die Bereitstellung von Projekt- und Ausstellungsräumen oder technischem Equipment, Fahrdiensten bei Exkursionen und freiem Eintritt zu Kulturinstitutionen, derUnterstützung der Öffentlichkeitsarbeit oder der Vermittlung von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Honorarkräfte bei der Durchführung des Projekts handeln.
Im Konzept des BBK ist es verpflichtende Voraussetzung für eine Förderung, dass mindestens einer der drei Bündnispartner in der Lage ist, aufgrund seiner Aufgaben bzw. Aktivitäten im sozialräumlichen Umfeld den Zugang zur Zielgruppe herzustellen und zu sichern. Es wird empfohlen, dass einer der Kooperationspartner Erfahrung in der Durchführung von Projekten der kulturellen Bildung sowie in der Verwaltung öffentlicher Fördermittel hat. Dieser Partner sollte dann möglichst die Antragstellung übernehmen.
Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem, dass die Maßnahme
- neuartig ist, d. h. in der jeweiligen Form bisher nicht existierte,
- außerschulisch ist, also vom Schulunterricht deutlich abgegrenzt ist,
- zusätzlich zu bestehenden Angeboten stattfindet.
Wie bewirbt man sich beim BBK?
Die Antragstellung beim BBK-Bundesverband ist zweistufig. In der ersten Stufe wird, nach der formalen Prüfung ihres Antrags, das Projektkonzept der Jury des BBK-Bundesverbands vorgelegt.
Für Konzepte, die die Jury als förderwürdig beurteilt, wird dann in der zweiten Antragsstufe der formale Förderantrag in der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellten Datenbank komplettiert, im Rahmen dessen Sie auch einen Finanzierungsplan aufstellen.
Kontakt
BBK-Projektbüro "Wir können Kunst"
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Tel.: 030 20 45 88 80 (9:30-15:30 Uhr)
bfb@bbk-bundesverband.de
Ansprechpartnerinnen:
Christine Schofft, Saskia Miersch